Die Gefahr darf nicht anders abwendbar sein als durch die vorgenommene Handlung, weshalb ein Handeln nicht erforderlich ist, wenn die Gefahr auch auf mildere Weise verringert werden kann.
Im § 34 StGB, rechtfertigender Notstand, werden aber sehr hohe Hürden verlangt, eine gegenwärtige Gefahr, welche nur durch die Datenweitergabe an den Journalisten abwendbar gewesen sein darf.
Seine Auffassung übte Wirkung im Mittelalter aus, oft in dem Sinne, dass Herrschaft gerechtfertigt wurde, da sie als nicht abwendbar vorgestellt wurde.
Unter Rückrufschäden hat man den gesetzlich geschuldete Aufwand zu verstehen, der anfällt, um anders nicht abwendbare Risiken erheblicher Personenschäden zu vermeiden.
Dadurch schwindet am Rand der Aufstandsfläche das Profil rascher und baut sich bei entsprechendem Profil sägezahnartig ab, womit Sägezahnbildung eine kaum abwendbare Erscheinung darstellt.