Die Datenschutzaufsichtsbehörde hat ein Recht auf unverzügliche Auskünfte durch die der Kontrolle unterliegenden Stelle, ein Zutrittsrecht zu Räumen, Prüfungs- und Besichtigungsrecht und Einsichtsrecht in geschäftliche Unterlagen.
Der Netzanschlussvertrag enthält unter anderem die Anschrift der Anschlussstelle, die Eigentumsgrenze, die Spannungsebene, die Grundstücksbenutzung (Zutrittsrecht) und die Netzanschlusskapazität.