Als zahlungsverkehrstechnischer Zahlungspflichtiger gilt allgemein ein Wirtschaftssubjekt (Privathaushalt, Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Staat), das auf seinem Bankkonto zwecks Erfüllung seiner Zahlungspflicht eine Belastung erhält.
Das beginnt bereits bei der Bareinzahlung oder Barauszahlung, wenn lediglich einer der Beteiligten eines Zahlungsvorgangs ein Girokonto bei einem Kreditinstitut unterhält (Zahlungsempfänger bzw. Zahlungspflichtiger).
Diesen bargeldlosen Zahlungsverkehr mussten die angeschlossenen Sparkassen über die zuständige Girozentrale leiten, sofern Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger ihre Girokonten nicht bei derselben Sparkasse unterhielten.
Die Übergabe von Bargeld fördert die Anonymität bei der Bareinzahlung und bei der Barauszahlung, denn Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger werden nicht registriert.