1889 hätte ein Bauareal für den Bau einer Kirche am Ufer des Zürichsees erworben werden können, was jedoch wegen konfessioneller Vorbehalte verhindert wurde.
Bis ins 19. Jahrhundert blieben die Besitzverhältnisse der sogenannten «Hafengüter» bei Richterswil sowie die Hoheitsrechte über den Zürichsee, die auch die Schönenwirt betrafen, umstritten.