Werden Reservisten in ein Wehrdienstverhältnis berufen, führen sie ihren Dienstgrad während des Wehrdienstverhältnisses ohne einen dieser Zusätze (Abs.
Hinsichtlich Befehlsbefugnis auf Grundlage der Vorgesetztenverordnung und hinsichtlich Disziplinarbefugnis aufgrund der Wehrdisziplinarordnung sind Reserveoffiziere in einem Wehrdienstverhältnis den sonstigen Offizieren gleichgestellt.
Einstellung ist die Begründung eines Wehrdienstverhältnisses, Beförderung ist die Verleihung eines höheren Dienstgrades nach Ablauf bestimmter Dienstzeiten.
Der Abschnitt 1 bestimmt, wer Reservist ist, die Berechtigung zum Führen eines Reserve-Dienstgrades sowie die Uniformtrageerlaubnis außerhalb von Wehrdienstverhältnissen.
Soldaten wechseln mit der Beendigung ihres Wehrdienstverhältnisses in die ihrer Laufbahn entsprechende Reservelaufbahn, sofern sie keiner Reservelaufbahn angehören.
Endet das bestehende bisherige Wehrdienstverhältnis während dieser Schutzzeit, beginnt ab diesem Zeitpunkt das Wehrdienstverhältnis besonderer Art (EinsatzWVG) bis zum Ende der Schutzfrist.