Das Verpflegungsgeld für Wehrsoldempfänger (Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservistendienstleistende) wird grundsätzlich im Rahmen der Wehrsoldabrechnung nachträglich ausgezahlt.
In der Realität erhielten Zivildienstleistende aber meist für den Wegfall von Sachleistungen entsprechende Geldleistungen („mehr Geld“), da Wehrdienstleistende bestimmte Sachleistungen bekamen, die ein Zivildienstleistender in der Regel nicht erhielt.
Meist wurde der längere Zivildienst dadurch erklärt, dass ehemalige Wehrdienstleistende zu Wehrübungen herangezogen werden könnten, weshalb der Zivildienstleistende zum Ausgleich einen längeren Dienst ableisten müsse.