Das Wahlgeheimnis als Ziel war im 19. Jahrhundert noch keine Selbstverständlichkeit, so mussten die Wähler der bayerischen Landtagswahlen ihre Stimmzettel mit Namen unterschreiben.
Noch vor Schließung der Wahllokale beklagten Oppositionspolitiker, es sei erneut zu Verstößen gegen das Wahlgeheimnis und mehrfacher Stimmabgabe gekommen.
Das Wahlgeheimnis wurde praktisch nicht gewahrt, es gab meist keine Alternative zu einer offenen Abstimmung, ohne sich und seine Familie möglicher politischer Verfolgung auszusetzen.