Bei dem Vorwurf der Vorteilsannahme geht es zur Beurteilung einer Strafbarkeit um das gesamte Umfeld und die Persönlichkeit des Angeklagten, was die hohe Zahl von Zeugen erklärt.
Zu den Vergehen gehören beispielsweise Giftmischerei, Schadenzauber, Beleidigung, Verweigerung des Heeresdienstes, Feigheit im Krieg, übermäßiger Aufwand bei Bestattungen und Vorteilsannahme durch Personen, die im Staatsdienst tätig sind.
In zwei Fällen aus 2015 und 2016 – das Gericht wertete diese Fälle als „Verbotsirrtum“ – wurde er der Vorteilsannahme in Höhe von gesamt 150.000 € schuldig gesprochen.
Verwaltungsethisch relevante Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuchs sind etwa Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme.