Zur Einreichung berechtigt sind alle Tonträgerhersteller, deren Tonträger ständig im deutschen Markt vertrieben werden und die entsprechenden Vertriebsrechte an den Tonträgeraufnahmen der Künstler besitzen.
Zur Einreichung berechtigt waren alle Tonträgerhersteller, deren Tonträger ständig im deutschen Markt vertrieben wurden und die entsprechenden Vertriebsrechte an den Tonträgeraufnahmen der Künstler besaßen.
Während der Film zuvor durch Crowdfunding und Privatinvestoren finanziert werden sollte das neue Modell auch Sponsoring und einen Vorverkauf der Vertriebsrechte berücksichtigen.