Zur Einreichung berechtigt sind alle Tonträgerhersteller, deren Tonträger ständig im deutschen Markt vertrieben werden und die entsprechenden Vertriebsrechte an den Tonträgeraufnahmen der Künstler besitzen.
Die Auftraggeber räumen jedoch den Selbstkostenverlagen für meist von ihnen auch gewünschte Vertriebsleistungen notwendigerweise ein eingeschränktes Vertriebsrecht ein.
Während der Film zuvor durch Crowdfunding und Privatinvestoren finanziert werden sollte das neue Modell auch Sponsoring und einen Vorverkauf der Vertriebsrechte berücksichtigen.
Das Rechtsverhältnis mit dem Endkunden (z. B. Käufer, Versicherungsnehmer, Mieter, Investor, Auftraggeber) wird hingegen üblicherweise nicht als Teil des Vertriebsrechts gesehen.
Diese Maarufja verbietet den Gemeinden einander nichtjüdische Kunden abzuwerben und zu ihnen Geschäftsbeziehungen aufzubauen und sichert damit ein exklusives Vertriebsrecht zu einem festgelegten Kunden zu.