Insofern unterscheidet sich die Summenversicherung von der Schadenversicherung, bei der sich der Versicherungsgeber zum Ersatz des jeweils entstandenen Schadens verpflichtet.
Unter faktischen-wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist gemeint, dass sowohl der Versicherungsgeber als auch der -nehmer unter Nutzen-Missnutzen-Erwägungen einen Nettonutzen aus der Überwälzung des Risikos erzielen möchten.
Die Versicherungsprämien des Kollektivs stehen dem Versicherungsgeber somit im Schadensfall eines einzelnen Versicherungsnehmers bereit, um notwendige Versicherungsleistungen bewältigen zu können.
Bei der Weitergabe von Risiken auf Versicherungsunternehmen übernimmt der Versicherungsgeber, nach vorheriger vertraglicher Festlegung, gegen Zahlung von Versicherungsprämien das Risiko.
Selbst wenn der Versicherungsgeber noch einen Betriebskosten- und Gewinnzuschlag erhebt, kommt das Unternehmen mit der Übertragung des Risikos auf die Versicherung günstiger.
Da der Versicherungsgeber sich selbst, durch die Übernahme des Risikos, einem Risiko aussetzt werden die einzelnen Risiken in das Kollektiv des Versicherungsunternehmens eingebunden.