Im Bilanzgliederungsschema in Formblatt 1 der RechVersV heißt diese Rückstellung Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung, jedoch wird sie im Handelsgesetzbuch und im Versicherungsaufsichtsgesetz einfach nur Rückstellung für Beitragsrückerstattung genannt.
Die Versorgungsausgleichskasse ist eine Pensionskasse im Sinne des des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit.
Gruppenmitglieder können österreichische Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes und Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes sein.