Der Bundesrat muss die dringlichen Verpflichtungskredite und dringlichen Nachtragskredite (Nachträge zum bewilligten Voranschlag eines Jahres) der Bundesversammlung zur nachträglichen Genehmigung unterbreiten.
Darüber hinaus wurde eine Reserve von 15 Prozent bewilligt, weitere Kostenerhöhungen sollten mittels Krediten gedeckt werden; beide Instrumente sollten durch Verpflichtungskredite gedeckt werden.