Diese genossen gegenüber deutschen Staatsangehörigen Sonderrechte, die eine materielle Entschädigung für Vermögensverluste darstellten (Soforthilfe, Lastenausgleich).
Nach Krieg und inflationsbedingtem Vermögensverlust lebte er von den Verkäufen seiner Radierungen und Bilder sowie ab 1921 von Gelegenheitsaufträgen für Plakate und Buchillustrationen.
Darin liegt jedoch auch ein gewisser Gläubigerschutz, weil Kreditgeber nicht befürchten müssen, einen Vermögensverlust durch ein Insolvenzverfahren zu erleiden.
Die Gefahr des Vermögensverlusts liegt hierbei darin, dass der Täter durch Überlassung der Karte die Möglichkeit erhält, den Kartenaussteller zu Zahlungen zu verpflichten.
Je höher dieser Verschuldungsgrad, also je kleiner der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist, desto größer wird das Risiko des Vermögensverlustes für Eigenkapitalgeber und Gläubiger.
Der Begriff des Vermögensschadens entspricht dem des Betrugs: Beim Tatopfer muss ein Vermögensverlust eintreten, der nicht durch einen gleichwertigen Ausgleich kompensiert wird.