Bewegliche Herzstückspitzen und Flügelschienen sind prinzipbedingt ebenfalls nicht auffahrbar, da es kein Teil gibt, das von einem Radsatz bewegt werden kann, um die Verklammerung der anliegenden Spitze zu lösen.
Je nach Ausführung und Randbedingungen ist eine Verklammerung oder eine Nachbettsicherung erforderlich, um einen Abtransport der Steine und Sohlerosion im Unterwasser zu vermeiden.
Je nach Gebäudegeometrie, Schichtaufbau, topographischer oder geographischer Lage ist es möglich, dass auch eine 1:2-Verklammerung nicht in allen Bereichen ausreicht.
Die Verklammerung zwischen den beiden Strophen ergibt sich aus Wasser und den darauf folgenden Weh-Fragen, schließlich endend mit Winde, dem Aushauchen des Lebens.