Der zeitliche Rahmen, in dem ein Betroffener sein Widerrufsrecht ausüben konnte, wurde durch das Verbraucherkreditgesetz auf ein Jahr beschränkt, ohne dass es auf die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung ankäme.
Zu nennen ist das aus dem Abzahlungsgesetz hervorgegangene Verbraucherkreditgesetz, das Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Fernabsatzgesetz, das Teilzeitwohnrechtegesetz und das Haustürwiderrufsgesetz.
Im Vergleich zum Haustürwiderrufsgesetz war der Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes erweitert, da es jedem Verbraucher, unabhängig von der konkreten Vertragssituation, ein Widerrufsrecht beim Abschluss eines Darlehensvertrages einräumte.