Der Unterschiedsbetrag ist nach Abzug der Aufgabe- und Veräußerungskosten (Notargebühren, Grundbuchgebühren, Maklerprovision, Verkehrsteuern usw.) der Aufgabegewinn.
Hiernach entspricht der Nutzungswert () eines Vermögenswerts dem Barwert seines geschätzten zukünftigen Cashflows zuzüglich des Restwerts zum Ende der Nutzungsdauer, vermindert um die Veräußerungskosten.