Ein ihn überführendes DNA-Gutachten bezog sich unter anderem auf Sperma-Spuren im Intimbereich der Geschädigten, veranlasste den Täter jedoch nicht dazu, von seiner Strategie der Unschuldsbeteuerung abzurücken.
Seinen Unschuldsbeteuerungen wurde nicht geglaubt, da laut einer Blutgruppenuntersuchung eine in seinem Wagen aufgefundene Blutspur mit der eines der Opfer übereinstimmte.