Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten).
Die Erklärung ließ offen, welches Gebiet dieser umfassen sollte, berief sich aber auf „alle UN-Resolutionen seit 1947“ und erkannte damit erstmals indirekt den UN-Teilungsplan von 1947 an.