Unterschreiten die Tafelgeschäfte bestimmte Schwellenbeträge, bleibt der Bankkunde anonym, da durch Barzahlung seine Bankkonten nicht berührt werden und die Transaktion durch Kreditinstitute nicht aufgezeichnet wird.
Werden Tafelgeschäfte bei einer anderen Bank als der Hausbank getätigt, können Gebührengründe vorliegen; unterhält ein Kunde gar keine Bankkonten, sind Tafelgeschäfte für ihn die einzige Möglichkeit, Bankgeschäfte zu tätigen.
Die Bareinzahlung ist bei einem Tafelgeschäft die Gegenleistung für den Kauf von Sorten, Edelmetallen (in Form von Gold- oder Silbermünzen, Medaillen, Barren) oder Wertpapieren.