Eine Straußwirtschaft ist ein von Winzern und Weinbauern saisonal oder tageweise geöffneter Gastbetrieb, in dem die Erzeuger zu bestimmten Zeiten ihren selbsterzeugten Wein direkt vermarkten.
Bereits nach dem Gaststättengesetz von 1970 waren die Länder ermächtigt, eine Erlaubnisfreiheit von Straußwirtschaften durch Rechtsverordnung selbst zu regeln.
Private Kellereien betreiben zur Selbstvermarktung ihrer Produkte häufig nebenher eine Besenwirtschaft, Straußwirtschaft, einen Heurigen oder eine Weinstube, mittlerweile auch einen Online-Shop.