Der Gefährdungsschaden ist eine im deutschen Strafrecht verwendete juristische Konstruktion bzw. Argumentation, die im Rahmen des Betrugs relevant werden kann.
Ein Analogieverbot besteht nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Steuerrecht und Verwaltungsrecht für Eingriffe des Staats in die Rechtssphäre des Bürgers.
Der Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts ist darüber hinaus durch spezielle Gesetze zur Umsetzung internationaler Verträge auf bestimmte internationale Amtsträger erweitert.
Das sardinische Strafrecht wurde allmählich auf fast die ganze Halbinsel ausgedehnt, im Norden in einer Fassung von 1859, im Süden in der Fassung von 1861.
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Strafrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen.