Als der Bulle einen Supermarkträuber, den brillentragenden Banditen, fassen kann, verspricht er diesem vollen Straferlass, falls er den Driver für einen Bankraub anheuert und anschließend der Polizei ausliefert.
Außerdem wird argumentiert, die Verführungskraft eines erheblichen Straferlasses sei so stark, dass Straftäter zur falschen Beschuldigung des Hauptangeklagten geradezu eingeladen würden, um sich einen Vorteil zu verschaffen.
Konnte der Täter die Schuldunfähigkeit oder die Verminderung der Schuldfähigkeit vermeiden und die in diesem Zustand begangene Tat voraussehen, erfolgt keine Strafmilderung bzw. Straferlass.