Im Rahmen des Abbaus von Steuervorteilen wird regelmäßig die Einschränkung des Verlustausgleiches diskutiert, da dieser die Grundlage für zahlreiche Steuersparmodelle ist.
In den 90er Jahren haben etliche Immobilienkäufer Kapital verloren, da Objekte in schlechten Lagen und in schlechtem Bauzustand als Steuersparmodelle erworben wurden, aber die versprochenen Mieteinnahmen nicht erzielbar waren.