Gesonderte und einheitliche Feststellung ist im deutschen Steuerrecht ein Verwaltungsverfahren, das Besteuerungsgrundlagen selbständig feststellt, und zwar durch Erlass eines Feststellungsbescheids.
Schließlich werden darüber hinaus noch Sondermaterien des Verwaltungsrechts erfasst wie das Sozialrecht und das Steuerrecht, die wegen ihres Umfangs eine gewisse Autonomisierung erfahren haben.
Im Steuerrecht, bei Renten- und Pensionsansprüchen wurden sie heterosexuellen Paaren gleichgestellt, auch wurde auch die Möglichkeit geschaffen, einen gemeinsamen Namen zu tragen.
Nach dem Sozialstaatsprinzip soll das Steuerrecht auf den wirtschaftlich schwachen Steuerpflichtigen Rücksicht nehmen und ein sozialer Ausgleich bei der Besteuerung bewirkt werden.
Ein Analogieverbot besteht nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Steuerrecht und Verwaltungsrecht für Eingriffe des Staats in die Rechtssphäre des Bürgers.