Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eine oder mehreren Personen gegründet werden, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer Stammeinlage haften.
Dabei verpflichtet sich der Gesellschafter zu einer Leistung auf die Stammeinlage in der Form von Bargeld bei gleichzeitiger Verpflichtung der Gesellschaft, einen Vermögensgegenstand des Gesellschafters zu übernehmen.
Im Gegenzug dafür, dass die Stammeinlage (nahezu) beliebig gering ausfallen kann, müssen jährlich mindestens 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden.