Bei einer GmbH im Staatsbesitz kann die Kommission zur Kontrolle und Verwaltung von Staatsvermögen einen Teil der Kompetenzen der Gesellschafterversammlung an den Vorstand abtreten.
Wirtschaftliche Informationspflichten sollten ausgesetzt werden, eine in Staatsbesitz übergegangene Bank sollte zum Finanzinstitut für den Rüstungssektor werden.