Neben dem Präsidenten und dem Generalsekretär gehörten dem Staatsrat die weiteren Minister und auch Spitzenbeamte der Landesverwaltung als ordentliche Mitglieder an.
Der König regierte nicht mehr im Stil eines absolutistischen Herrschers, vielmehr delegierte er Verantwortung an Spitzenbeamte, die ihre Gebiete mit einer gewissen Eigenständigkeit bearbeiteten.