Stellt sich während des laufenden Wirtschaftsjahres heraus, dass die Ansätze im Wirtschaftsplan nicht ausreichen werden, muss der Wirtschaftsplan ergänzt und eine Sonderumlage erhoben werden.
Der Parteitag änderte die Bundessatzung und beschloss, in Form einer Sonderumlage einen finanziellen Beitrag für die kommenden Landtags- und Kommunalwahlen zu leisten.