Der Ausdruck Sequester bezeichnet ein abgestorbenes Gewebestück, das vom gesunden Gewebe demarkiert ist, beispielsweise ein abgestorbenes Knochenstück bei einer Knochenmarkentzündung.
Der Sequester soll nach Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zwischen den hinterlegenden Personen die Sache an denjenigen herausgeben, der von ihnen der Berechtigte ist.