Das Vereinssponsoring kommt einem gesamten Verein zugute und dessen Verwendung wird zumeist bei Jahreshauptversammlungen auf die angebotenen Sportarten, eine eventuelle Schuldentilgung und Mietkosten aufgeteilt.
Das bedeutet zum Beispiel bei Arbeitnehmern, dass sie während der Wohlverhaltensphase ihr Einkommen, das über die Pfändungsfreigrenze hinausgeht, zur Schuldentilgung einsetzen müssen.
Der Primärsaldo gibt an, wie der Staatshaushalt aussähe, wenn es keine Zinszahlungen auf Staatsschulden und keine Vermögensveränderungen (Schuldentilgungen, Privatisierungserlöse) gäbe.