Am Ende eines jeden der langen Tische sitzt einer der drei ausrichtenden Schaffer, rechts und links von ihm je einer der sechs mithelfenden Kapitänsschaffer.
Die Schaffermahlzeit findet nicht mehr zusammen mit der Rechnungslegung statt und die Schaffer sind auch nicht mehr für die Verwaltung und die Geldgeschäfte der Stiftung zuständig.
Alljährlich wählt die Generalversammlung drei neue kaufmännische Mitglieder, die sich mit der Aufnahme bereits Schaffer nennen und als Gäste an der Schaffermahlzeit teilnehmen dürfen.
Alle Mitglieder der Stiftung, die einmal als kaufmännische Schaffer oder Kapitänsschaffer die Schaffermahlzeit mitgestaltet haben, können in jedem Jahr an ihr teilnehmen.
Für den Einzug der Gelder waren im 18. Jahrhundert die Schaffer zuständig, sie richteten auch das jährliche Festmahl aus, das nun Schaffermahlzeit hieß.
Die Berufung zum Kapitänsschaffer, auch als Schaffer der Schifferschaft bezeichnet, erfolgt, anders als bei den Schaffern der Kaufmannschaft, in der Reihenfolge der Aufnahme in die Stiftung.