Während der Anteil von Risikoversicherungen weitestgehend stabil blieb, kam zu einer gegenläufigen Entwicklung der Anteile von Kapital- und Rentengeschäfte.
Das Sicherungsvermögen ist dem Grunde nach für sämtliche Lebensversicherungsverträge eines Lebensversicherers zu bilden, also beispielsweise auch für Risikoversicherungen oder Lebensversicherungen ohne Rückkaufswert.