Alle vier Angeklagten legten zunächst Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein, nahmen die Revisionsanträge dann aber zurück, weshalb das Urteil rechtskräftig wurde.
1836 wurde eine weitergehende Gleichstellung der Juden erreicht, nachdem die israelitischen Gemeinden einen Revisionsantrag bei der Kommission gestellt hatten.