Vom gebundenen Ladenpreis abweichen können im Vorfeld auch Angebote von Remittenden und (teilweise absichtlich zu diesem Zweck) beschädigten Büchern, so genannte Mängelexemplare.
Die nach dieser Frist zurückgeschickten Exemplare werden Remittenden genannt; entscheidet sich der Sortimenter, die Rückgabefrist mit Einverständnis des Verlegers für die Werke zu verlängern, so nennt man sie Disponenten.