Beteiligte beim Wechsel sind der Aussteller als Gläubiger, der Bezogene als Schuldner und gegebenenfalls noch ein weiterer Zahlungsempfänger (Wechselnehmer, Remittent).
Beim Scheck gibt es mindestens drei Beteiligte, nämlich den Aussteller (Schuldner), das Kreditinstitut als Bezogener und den Zahlungsempfänger (auch Begünstigter, Remittent) als Gläubiger.