Die Regierung kann außerordentliche Neuwahlen beschließen; auch in diesem Falle endet das Mandat der Reichstagsabgeordneten erst mit der ersten Sitzung des neuen Reichstags.
Reichstagsabgeordnete konnten das Amt eines Staatssekretärs nicht bekleiden, so dass die Reichsleitung keine Persönlichkeiten mit im Reichstag erworbenem politischem Rückhalt und Sachwissen aufnehmen konnte.
Obwohl nur etwa die Hälfte der Einwohner des ungarischen Königreichs ethnische Magyaren waren, waren nur fünf der 143 Reichstagsabgeordneten Angehörige anderer Nationalitäten.