Der ursprüngliche Emittent ist auf dem Sekundärmarkt nicht mehr beteiligt, es sei denn, er kauft dort die Finanzinstrumente zurück (etwa durch Rückkaufvereinbarung oder Kurspflege).
Bei einer Rückkaufvereinbarung erklärt sich der Hersteller bereit, alle unverkauften Produkteinheiten des Händlers für einen Bruchteil des Beschaffungspreises zurückzukaufen.