Diese Bitte war aber eine belanglose Formalie, denn für rückfällige und verstockte Häretiker war nach einem kirchlichen Schuldspruch die Hinrichtung zwingend vorgeschrieben, eine Begnadigung war von vornherein ausgeschlossen.
Für alle „asoziale und rückfällige kriminelle Psychopathen, deren erbliche charakterliche Abartigkeit im Sippenbild abgelesen werden kann“ forderte er die zwangsweise Sterilisierung.
Dadurch würde gegen rückfällige Verurteilte oft Bewährungsstrafe auf Bewährungsstrafe folgen, obwohl deren Bewährung eigentlich widerrufen werden müsste.