Zu den Wertberichtigungen gehören die von den Kreditinstituten gebildeten Einzelwertberichtigungen sowie portfoliospezifischen Wertberichtigungen (Länderrisiken und Pauschalwertberichtigungen).
Für die Steuerbilanz werden Pauschalwertberichtigungen anerkannt, wenn sie „eine objektive Grundlage in den am Bilanzstichtag gegebenen Verhältnissen finden“ und sich zweckmäßigerweise mit entsprechenden betrieblichen Erfahrungen begründen lassen.
Dem latenten Forderungsrisiko wird mit Pauschalwertberichtigungen begegnet, konkrete Forderungsrisiken werden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Das allgemeine Delkredererisiko wird durch Pauschalwertberichtigungen gedeckt, der Ausfallgefahr konkreter einzelner Forderungen wird durch Einzelwertberichtigung begegnet.
Mit Pauschalwertberichtigungen wird im Rechnungswesen bei Unternehmen den latenten Forderungs- und Kreditrisiken Rechnung getragen, weil nach dem Vorsichtsprinzip alle vorhersehbaren Risiken zu berücksichtigen sind.