Es ist jedoch durchaus möglich, in einem Pauschalvertrag Preisgleitklauseln für solche Umstände zu vereinbaren, wodurch der Pauschalpreis zu einem „Gleitpreis“ wird.
Beim Detail-Pauschalvertrag weichen die tatsächlichen Massen normalerweise nicht erheblich von den ursprünglich im Leistungsverzeichnis enthaltenen Massen ab, so dass eine größere Massenmehrung sehr bald zur Preisanpassung führt.
Wenn die Leistungen nicht sinnvoll beschrieben werden können oder sich der Auftraggeber eine Änderung in der Ausführungsweise vorbehält, ist der Pauschalvertrag eine ungeeignete Vertragsform.