Das sehr umfangreiche und differenzierte deutsche Miet- und Pachtrecht wird schon wegen seines Umfangs als schwer verständlich empfunden, geht dafür aber differenziert auf einzelne Lebenssachverhalte ein.
Das Miet- und Pachtrecht unterscheidet beim Kündigungsschutz in Mietverhältnisse über Wohnraum und Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind.
Die Pfarrstelle besaß er zu Pachtrecht: Ihm standen die Einkünfte aus verpachteten kirchlichen Äckern als Entlohnung für seinen Dienst zu (siehe Pfründe).