Aufgestockt wurde das Grundgehalt durch einen Ortszuschlag, der sich entgegen seinem Namen nicht nach dem Wohn- oder Dienstort, sondern nach dem Familienstand und der Zahl der Kinder richtete.
Im Gegensatz zu den Vorgänger-Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes sieht der TV-L keine separaten familienbezogenen Entgeltbestandteile wie Verheiratetenzuschlag, Kinderzuschläge im Ortszuschlag und der Erhöhungsbetrag im Weihnachtsgeld mehr vor.
Der Ortszuschlag war Teil der Besoldung ergänzte das Grundgehalt und variierte nach dienstlichem Wohnort, Familienstand, Zahl der Kinder sowie dem Grundgehalt selbst.
Ein Jahr später setzte der Verband sich durch und erwirkte, dass keine, wie ursprünglich geplante, Kürzung der Anfangsgrundgehälter und Ortszuschläge durchgeführt wurde.