Verstöße gegen die Landesnichtraucherschutzgesetze werden als Ordnungswidrigkeiten sowohl des Rauchers als auch z. B. des Gastronomen mit Bußgeldern geahndet.
Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle kann eine Ordnungswidrigkeit in Gestalt einer Belästigung der Allgemeinheit (des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) vorliegen.
Sie überwachen den ruhenden Verkehr, unterstützen ältere Personen und Kinder und erteilen Verwarnungen bei Ordnungswidrigkeiten, namentlich im ruhenden Verkehr.
Daneben sind § 24 JMStV und § 49 RStV Grundlage für die Verfolgung und Ahndung zahlreicher Verletzungen gegen Staatsvertragsbestimmungen als Ordnungswidrigkeit.
Weitere Spezialgesetze finden sich im Umweltstrafrecht und im Handelsgesellschaftsrecht, wobei bei diesen die allgemein anerkannten Regeln über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anwendung finden.
Die internationalen Regelwerke werden durch nationale Regelungen, die unter anderem Zuständigkeiten, Pflichten und Ordnungswidrigkeiten festlegen, ergänzt.
Der Umfang der Präventionspflicht ist im Vergleich zur gesellschaftsrechtlichen Legalitätskontrollpflicht jedoch kleiner, da lediglich der Gefahr betrieblicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Unternehmenskriminalität) begegnet werden muss.