Auch vinkulierte Namensaktien sind materiell-rechtlich geborene Orderpapiere und nicht etwa Rektapapiere und können deshalb durch Indossament übertragen werden.
Zu den verkehrsfähigen gehören die Inhaber- und Orderpapiere, die mehr oder weniger fungibel gestaltet sind und durch bloße Übergabe bzw. Indossament übertragen werden können.
Die erforderliche Zustimmung zur Übertragung schränkt lediglich die Transportfunktion des Indossaments ein, ändert jedoch nicht den Charakter als Orderpapier.