Die Festsetzung der Kriterien der Refinanzierungsfähigkeit von (unterschiedlichen) Geldmarktpapieren obliegt der jeweiligen Zentralbank und stellt expansives/kontraktives Instrument innerhalb der Geld-, Diskont-, Offenmarktpolitik dar.
Auch Zentralbanken agieren als Pensionsnehmer, wenn sie über Pensionsgeschäfte Kredite an die Geschäftsbanken zu deren Refinanzierung vergeben (Offenmarktpolitik).
Über die Offenmarktpolitik kann die Zentralbank eines Landes am Markt befindliche Anlageformen (beispielsweise Kreditforderungen von Geschäftsbanken) aufkaufen, um somit die Geldmenge trotz Null-Zinsen weiter ausdehnen zu können.
Soll das Geldangebot durch Zentralbanken im Rahmen expansiver Geldpolitik erhöht werden, so kann dies über eine Steigerung des Bargeldumlaufs, viel mehr jedoch durch Verminderung der Mindestreserven oder durch Offenmarktpolitik geschehen.