Die Konsolidierung als Umwandlung kurzfristiger in langfristige Schulden kann der Umschuldung dienen und wird in aller Regel als Novation auszulegen sein.
Aufgrund dieses bilateralen Schuldumwandlungsvertrages werden alle bestehenden Ansprüche durch Novationsvereinbarung (fortlaufend) in ein neues Schuldverhältnis überführt; die bisherigen erlöschen wegen der Novation.
Entscheidend ist für die Einordnung als Novation, dass dem Schuldner ein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird und der bisherige Kreditvertrag keine Geschäftsgrundlage mehr darstellen soll.