Zu einer solchen Normenkontrollklage sind außerdem die Landesregierung, der Ministerpräsident und der Landtag mit mindestens einem Zehntel seiner Abgeordneten berechtigt.
Der ursprüngliche Termin zur Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof im Sommer 2012 scheiterte, weil die Investoren einen neuen Schriftsatz einreichten.
Gegen den Plan laufen 23 Normenkontrollklagen von Gegnern eines öffentlichen Uferweges, zum Teil dieselben Personen, denen Bootshäuser und Stege auf der Basis des Bebauungsplans bereits genehmigt wurden.
Die Festlegungen zum Ausgleichsumfang gehen bei der Bauleitplanung in die Begründung zum Bebauungsplan ein und sind damit einer Normenkontrollklage zugänglich.
In besonderen Fällen kann auch eine Normenkontrollklage zulässig sein, etwa wenn durch eine Satzung in die Rechte eines Organs eingegriffen werden soll.