Diese Kompetenz ist allerdings auf Fälle beschränkt, in denen die Frage der Verfassungswidrigkeit für die Entscheidung eines konkreten Falles erforderlich ist (konkrete Normenkontrolle).
Schließlich können Tarifverträge im Rahmen einer Normenkontrolle überprüft werden, die gemäß des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wurden.