Das Niederstwertprinzip ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der bei der Aufstellung einer Unternehmensbilanz als Bewertungsverfahren zu beachten ist.
Sinkt hingegen der Marktwert unter den Buchwert, sind ökonomisches und bilanzielles Risiko identisch, weil das Niederstwertprinzip eine Abschreibung vorschreibt.
Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen hat Folgen bei der Bewertung, denn Wertpapiere des Anlagevermögens unterliegen dem gemilderten Niederstwertprinzip, solche des Umlaufvermögens dem strengen Niederstwertprinzip.
Das Höchstwertprinzip wird auf der Passivseite der Bilanz angewendet und ist für Verbindlichkeiten und Rückstellungen der reziproke Grundsatz zum Niederstwertprinzip.
Das Niederstwertprinzip resultiert aus dem Vorsichtsprinzip und bezieht sich ausschließlich auf die Folgebewertung von Vermögensgegenständen und Schulden, die beim Zugang gem.